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   OVG Niedersachsen, 22.02.2021 - 13 MN 58/21   

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OVG Niedersachsen, 22.02.2021 - 13 MN 58/21 (https://dejure.org/2021,2820)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.02.2021 - 13 MN 58/21 (https://dejure.org/2021,2820)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Februar 2021 - 13 MN 58/21 (https://dejure.org/2021,2820)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 12 Abs 1 GG; Art 14 Abs 1 GG; Art 3 Abs 1 GG; § 75 JustizG ND; § 47 Abs 1 Nr 2 VwGO; § 47 Abs 6 VwGO
    Außervollzugsetzung, vorläufige; Berufsausübungsfreiheit; Betriebsverbot; Corona-Virus; Fitnessstudio; Friseurbetrieb; Gestaltungsbegehren; Gleichheitssatz, allgemeiner; Hygienekonzept; Individualsport; infiziert; Inzidenz; Normenkontrolleilverfahren; Recht am ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Coronabedingte Schließung von Fitnessstudios bestätigt - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (48)

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 411/20

    Corona; Gastronomie; Normenkontrolleilantrag; Schließung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2021 - 13 MN 58/21
    - v. 6.11.2020 - 13 MN 411/20 - und v. 5.1.2021 - 13 MN 582/20 - (zur Schließung von Gastronomiebetrieben nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung),.

    (1) Zweifelsohne verfolgt der Verordnungsgeber weiterhin die legitimen Ziele (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 6.11.2020 - 13 MN 411/20 -, juris Rn. 43), im Interesse des Schutzes von Leben und Gesundheit eines und einer jeden die Bevölkerung vor der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu schützen, die Verbreitung der Krankheit COVID-19 zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems infolge eines ungebremsten Anstiegs der Zahl von Ansteckungen, Krankheits- und Todesfällen zu vermeiden.

    Angesichts der Infektionsdynamik, die sich ab Oktober 2020 trotz dieser flächendeckend in allen Betrieben mit Publikums- und Kundenverkehr angewendeten Konzepte entwickelt hat, ist aber nicht festzustellen, dass diese Konzepte infektionsschutzrechtlich eine vergleichbare Effektivität aufweisen wie die Betriebsschließungen (vgl. Senatsbeschl. v. 25.11.2020 - 13 MN 487/20 -, juris Rn. 85; v. 6.11.2020 - 13 MN 411/20 -, juris Rn. 49).

    Der angesichts dieser im Oktober 2020 einsetzenden Entwicklung vom Antragsgegner mit der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 vollzogene Strategiewechsel weg von bis dahin bloßen Betriebsbeschränkungen hin zu weitreichenden flächendeckenden Betriebsverboten und ergänzenden Betriebsbeschränkungen durfte als verlässliches effektives Mittel auch für erforderlich erachtet werden (vgl. Senatsbeschl. v. 6.11.2020 - 13 MN 411/20 -, juris Rn. 52).

  • OVG Niedersachsen, 15.02.2021 - 13 MN 44/21

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit; Betriebsschließung; einstweilige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2021 - 13 MN 58/21
    - v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 - (zur Schließung von Friseurbetrieben nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 der Niedersächsischen Corona-Verordnung),.

    oder gar 35 legitim ist, erscheint zweifelhaft (vgl. Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 20 ff. (zur 50er Inzidenz) und v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 25 ff. (zur 35er Inzidenz)), bedarf in diesem Verfahren aber keiner abschließenden Entscheidung.

    Willkürlich ist entgegen der Ansicht der Antragstellerin (vgl. S. 61 ff. des Schriftsatzes v. 15.2.2021, Bl. 32 f. der GA) nicht die vom Verordnungsgeber in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 letzter Halbsatz der Niedersächsischen Corona-Verordnung (n.F.) vorgesehene Ausnahme für Betriebe, soweit sie Leistungen des Friseurhandwerks erbringen, welche allerdings ohnehin erst am 1. März 2021 in Kraft treten wird (vgl. Art. 1 Nr. 6 lit. a) aa), Art. 3 Satz 2 der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung v. 12.2.2021, Nds. GVBl. S. 55); bis dahin verbleibt es nach dem Willen des Verordnungsgebers bei der Schließungsanordnung für Friseurbetriebe aus § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 der Niedersächsischen Corona-Verordnung a.F.; einen dagegen gerichteten Normenkontrolleilantrag hat der Senat mit Beschluss vom 15. Februar 2021 - 13 MN 44/21 - (juris) abgelehnt.

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2021 - 13 MN 10/21

    Baumärkte; Corona; Normenkontrolleilantrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2021 - 13 MN 58/21
    - v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 - (zur Schließung von Baumärkten nach § 10 Abs. 1b Satz 1 Nr. 20 der Niedersächsischen Corona-Verordnung),.

    oder gar 35 legitim ist, erscheint zweifelhaft (vgl. Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 20 ff. (zur 50er Inzidenz) und v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 25 ff. (zur 35er Inzidenz)), bedarf in diesem Verfahren aber keiner abschließenden Entscheidung.

    Verbesserungen, etwa betreffend die personelle Unterstützung der Gesundheitsämter durch den Einsatz von "MDK-Personal" , "Containment-Scouts" und die Zurverfügungstellung von Landesbediensteten (erster Kabinettsbeschluss v. 19.10.2020 und Befristung bis zum 31.1.2021), die technische Ausstattung der Gesundheitsämter (Ausstattung von bisher 14 Gesundheitsämtern mit dem System SORMAS und tatsächliche Nutzung in 10 Gesundheitsämtern) und die finanzielle Unterstützung der Gesundheitsämter zum Zwecke der technischen Modernisierung (Verteilung der vom Bund in Höhe von 4, 7 Mio. EUR für Niedersachsen bereitgestellten finanziellen Hilfen erst auf der Grundlage eines Erlasses "im ersten Quartal 2021" mit dem Ziel, "die Gesundheitsämter möglichst zügig in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben, insbesondere die Meldung und die Kontaktnachverfolgung gut und sicher zu erledigen" ), die einen durchaus erheblichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie im Land Niedersachsen leisten können, sind aber nicht völlig fernliegend (vgl. hierzu bereits den Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 37).

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2020 - 13 MN 156/20

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Ansteckungsgefahr; Corona-Virus; einstweilige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2021 - 13 MN 58/21
    Bei dem Hilfsantrag, der auf vorläufige Außervollzugsetzung der in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 der Niedersächsischen Corona-Verordnung enthaltenen Schließungsanordnung für Fitnessstudios unter Maßgaben (hier: Hygieneauflagen) gerichtet ist, handelt es sich um ein unzulässiges Gestaltungsbegehren (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 14.5.2020 - 13 MN 156/20 -, juris Rn. 5 f.).

    Hierfür wäre vielmehr zu ermitteln, welche - insbesondere über die verbindlichen Vorgaben in §§ 4 Abs. 2 und 10 Abs. 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung und über das von der Antragstellerin geschilderte Hygienekonzept hinausgehenden - Schutzmaßnahmen noch ergriffen und verhältnismäßig auch verbindlich normativ angeordnet werden und welche infektiologische Wirkung diese Maßnahmen, etwa bei einer versuchsweisen Öffnung (vgl. zu dieser Vorgehensweise: Senatsbeschl. v. 14.5.2020 - 13 MN 156/20 -, juris Rn. 37), entfalten könnten.

    Würde der Senat die Schließung von Studios für Fitnessstudios nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vollständig (vgl. zur Unzulässigkeit von Normergänzungen im Normenkontrollverfahren: Senatsbeschl. v. 14.5.2020 - 13 MN 156/20 -, juris Rn. 5 m.w.N.) außer Vollzug setzen, bliebe der Normenkontrollantrag in der Hauptsache aber ohne Erfolg, könnte die Antragstellerin zwar vorübergehend die mit der Schutzmaßnahme verbundene Schließung ihrer Betriebe vermeiden.

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 433/20

    Corona; Fitnessstudio; Normenkontrolleilantrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2021 - 13 MN 58/21
    - v. 6.11.2020 - 13 MN 433/20 - (zur Schließung von Fitnessstudios nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 der Niedersächsischen Corona-Verordnung),.

    Der Senat hat bereits mehrfach festgestellt, dass der Aufenthalt zahlreicher, sich körperlich anstrengender Personen in einem Fitnesstudio aufgrund des vermehrten Ausstoßes von Aerosolen zu einem signifikant erhöhten Infektionsrisiko führt (vgl. Senatsbeschl. v. 6.11.2020 - 13 MN 433/20 -, juris Rn. 47 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2020 - 13 MN 506/20

    Auslegung, verfassungskonforme; Beschränkung; Corona-Virus; Feiern; Hausstand;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2021 - 13 MN 58/21
    Dabei geht der Senat unter Zugrundelegung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt mit eingehender Begründung und weiteren Nachweisen etwa den Senatsbeschl. v. 5.1.2021 - 13 MN 582/20 -, Umdruck S. 4 ff.; v. 30.11.2020 - 13 MN 519/20 -, juris Rn. 26 ff.; v. 23.12.2020 - 13 MN 506/20 -, juris Rn. 26 ff.) und unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens (vgl. hierzu die Angaben im täglichen Situationsbericht des Robert Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html und des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/) weiterhin davon aus, dass die Niedersächsische Corona-Verordnung und die auf diese bezogenen Änderungsverordnungen auf einer tauglichen Rechtsgrundlage beruhen, formell rechtmäßig sind und hinsichtlich deren materieller Rechtmäßigkeit im Hinblick auf das "Ob" eines staatlichen Handelns keine durchgreifenden Bedenken bestehen.

    Diese Zielrichtung wahrt die besonderen Anforderungen des § 28a Abs. 3 Satz 1 IfSG (vgl. Senatsbeschl. v. 23.12.2020 - 13 MN 506/20 -, juris Rn. 61).

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2021 - 13 MN 58/21
    Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist eine im Range unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO in Verbindung mit § 75 NJG (vgl. zu den insoweit bestehenden Anforderungen: Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, NdsRpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 16 ff.).

    Es entspricht der ständigen Praxis des Senats, in Normenkontrollverfahren in der Hauptsache nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO grundsätzlich den doppelten Auffangwert im Sinne des § 52 Abs. 2 GKG, mithin 10.000 EUR, als Streitwert anzusetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, Nds. Rpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 29).

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2021 - 13 MN 58/21
    Die Möglichkeit, eine geeignete und erforderliche Schutzmaßnahme zu ergreifen und so die Verbreitung der Infektionskrankheit zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung, einem auch mit Blick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG überragend wichtigen Gemeinwohlbelang (vgl. BVerfG, Urt. v. 30.7.2008 - 1 BvR 3262/07 u.a. -, BVerfGE 121, 317, 350 - juris Rn. 119 m.w.N.), noch effektiver als bisher zu verhindern, bliebe hingegen zumindest zeitweise bis zu einer Reaktion des Verordnungsgebers (irreversibel) ungenutzt.
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2021 - 13 MN 58/21
    Daran fehlt es, wenn die beiden Sachverhalte von zwei verschiedenen Trägern öffentlicher Gewalt gestaltet werden; der Gleichheitssatz bindet jeden Träger öffentlicher Gewalt allein in dessen Zuständigkeitsbereich (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 -, BVerfGE 76, 1, 73 - juris Rn. 151 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.02.2021 - 13 MN 58/21
    Hierbei hat der Antragsgegner - auch außerhalb der Konferenzen der Bundeskanzlerin mit dem Regierungschefinnen und -chefs der Länder - bei jeder weiteren Fortschreibung der Verordnung hinsichtlich der im vorliegenden Verfahren relevanten Schließung zu untersuchen, ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Virus, zu die Gefahrenbewertung objektiv und nicht nur nach den vom Antragsgegner (S. 24 ff. des Schriftsatzes v. 18.2.2021, Bl. 52 ff. der GA) bemühten Twittermeldungen einzelner Gesundheitsexperten beeinflussenden Varianten des Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann, die Betriebsverbote und -beschränkungen unter - notwendigenfalls strengen - Auflagen und gegebenenfalls nur versuchsweise wieder zu lockern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 -, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

  • OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 13 MN 371/20

    Beherbergungsverbot; Corona; Normenkontrolleilverfahren

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

  • BVerfG, 28.04.2020 - 1 BvR 899/20

    Einstweilige Anordnung betreffend die Untersagung des Betriebs eines

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20

    Eilantrag gegen Corona-Eindämmungsmaßnahmen im Falle psychisch erkrankter

  • VG Hannover, 01.02.2021 - 15 B 343/21

    Corona; Fitnessstudio; Willkürverbot

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 13 MN 393/20

    Außer-Haus-Verkauf; Corona; Erforderlichkeit; Gastronomie;

  • BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08

    Gebührenerhebung für Geschäftsprüfung bei Notar - keine Verletzung der

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2020 - 13 MN 192/20

    Ansammlungsverbot; Corona; Kontaktbeschränkung; Normenkontrolleilantrag;

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20

    Abstand; Auflagen; außer Vollzug setzen; Berufsfreiheit; Bordell; Corona-Virus;

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 13 MN 211/20

    Corona

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2020 - 13 MN 63/20

    Abstandsgebot; Adressatenkreis; Autowaschanlage; Corona; Ermessen; Gefahr;

  • OVG Niedersachsen, 18.11.2020 - 13 MN 448/20

    Corona; Kontaktbeschränkung; Kontaktnachverfolgung; Mund-Nasen-Bedeckung;

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2020 - 13 MN 436/20

    Beherbergung; Corona; Folgenabwägung; Normenkontrolleilantrag; touristische

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 13 MN 487/20

    Folgenabwägung; gebietsbezogen; Infektionsgeschehen; Mund-Nasen-Bedeckung;

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2020 - 13 MN 485/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Prostitutionsstätten

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 13 MN 472/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Schließung; Spielbanken; Spielhallen;

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2020 - 13 MN 479/20

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Tattoo-Studio

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 MN 52/21

    Corona; Elektromuskelstimulationstraining; EMS; Normenkontrolleilantrag

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2021 - 13 MN 14/21

    Betriebsschließung; Corona; Gastronomie; Normenkontrolleilantrag; Spielhallen

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2020 - 13 MN 412/20

    Corona-Pandemie; Kosmetikstudio; Normenkontrolleilantrag

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2020 - 13 MN 516/20

    Corona; Gleichheitssatz; Individualsport; Mannschaftssport;

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2021 - 13 MN 54/21

    Corona; Fitnessstudio; Folgenabwägung; Normenkontrolleilantrag; Schließung

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2020 - 13 MN 77/20

    Corona; Fitnessstudio; Infektionsschutzrecht; Normenkontrolleilantrag;

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 519/20

    Corona; Maskenpflicht; Normenkontrolleilantrag; Schulunterricht

  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich

  • OVG Sachsen, 10.07.2019 - 4 B 170/19

    Integrationsbeirat; Geschäftsordnung; Gleichheitssatz, Ausschuss

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19

    Verkaufsoffener Sonntag in Bad Kreuznach kann nicht stattfinden

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18

    Weiße Flächen in einer gemeindliche Konzentrationsplanung für die

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2009 - 1 MN 172/08

    Mündliche Verhandlung als Entstehungsvoraussetzung einer Terminsgebühr nach

  • OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 78/21

    Außervollzugsetzung, vorläufige; Corona; Erste-Hilfe-Kurse;

    Der Senat hat den Antragsgegner bereits wiederholt (vgl. zuletzt den Senatsbeschl. v. 22.2.2021 - 13 MN 58/21 -, juris Rn. 38 (zur Schließung von Fitnessstudios)) darauf hingewiesen, dass die Annahme, die bisher angewendeten betrieblichen Hygienekonzepte seien nicht hinreichend effektiv gewesen, nicht ohne Weiteres den Schluss rechtfertigt, (verbesserte) betriebliche Hygienekonzepte könnten von vorneherein nicht in der Lage sein, eine im Hinblick auf die Verhinderung der Virusverbreitung ähnlich effektive Wirkung wie die Schließung von Betrieben und Einrichtungen sowie die Untersagung von Veranstaltungen zu entfalten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2021 - 13 B 111/21

    Antrag gegen die Unzulässigkeitserklärung von der Ausübung des Tennissports in

    Soweit die Erfolgsaussichten in der Hauptsache nach den vorstehenden Erwägungen noch nicht in Gänze beurteilt werden können und entgegen der oben stehenden Ausführungen Zweifel etwa an der Erforderlichkeit und Angemessenheit der in § 9 CoronaSchVO vorgesehenen Schutzmaßnahmen angezeigt wären, vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 22. Februar 2021 - 13 MN 58/21 -, juris, Rn. 34 ff. (Fitnessstudios), fällt die ergänzend vorzunehmende Folgenabwägung angesichts des gegenwärtig zu verzeichnenden Infektionsgeschehens zu Lasten des Antragstellers aus.
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